Altlastenerkundung und Gutachten

Sachverständigengutachten zur Wertermittlung / Gerichtsgutachten.

Die Wertermittlung wird im Normalfall von öffentlich bestellten und ver- eidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbe- bauten Grundstücken durchgeführt.

Die Verfahren der deutschen Wertermittlungsverordnung (WertVO) berücksichtigen dabei den tatsächlichen Zustand der Bausubstanz und des Bodens mit möglichen Altlasten nicht. Nicht nur industriell genutzte Gebäude können Schadstoffe enthalten, auch Wohn- und Bürogebäude haben sich durch die Verwendung von schadstoffhaltigen Baustoffen als problematisch erwiesen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Belastung eine Altlast darstellt, von der eine Gefahr ausgeht. Sie bedeutet aber immer eine Wertminderung.

textVollständige Asbestzementeinhausung (Dach und Turm).

Die Folge: Wertmindernde Schadstoffsach-verhalte werden entweder gar nicht oder pauschal als Abschlag ausgewiesen. Notarielle Formalierungen und Absicherungen in Kaufverträgen erwiesen sich in der Vergangenheit häufig als nicht ausreichend und führten zu langwierigen Gerichtsverfahren.

Unser Sachverständigenbüro kooperiert mit den Sachverständigen der Immobilienbewertung und ergänzt die Wertermittlungsgutachten mit den Aspekten der Schadstoffsachverhalte.

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung dient dazu, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige und glaubwürdige sowie auf einem bestimmten Gebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen.

Grundlage ist eine unabhängige, weisungsfreie, persönliche, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung der Sachverständigenaufgaben sowie Erstattung der Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen.

Die öffentliche Bestellung ist an strenge Voraussetzungen gebunden, die von der bestellenden Kammer überprüft und regelmäßig überwacht werden. Die Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage des Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht.

Unsere Leistungen für Sie:
  • Kooperation und enge Abstimmung mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sach- verständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
  • Eine auf jeden Einzelfall maßgeschneiderte Untersuchungsstrategie.
  • Beprobungslose Begehung der Gebäude mit Einschätzung möglicher Schadstoffe.
  • Orientierende und Detail - Erkundungen von Bausubstanz, Boden, Bodenluft und Wasser.
  • Kostenkalkulation einer Wertminderung durch ermittelte Schadstoffe.
  • Gerichtsgutachten (ö. b. u. v. Sachverständige).